Die Deutsche Rentenversicherung machte heute darauf aufmerksam, dass Schulabgäger, die auf der suche nach einem Arbeitsplatz sind sich doch bei der Argentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden sollen.
Dieses hat als Folge, dass die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werde und zu Rentensteigerungen führen und ggf. Rentenansprüche begründen könne.
Eine Vorraussetzung hierfür sei allerdings ein Alter zwischen 17 und 25 Jahren und die oben genannte Meldung bei der Argentur für Arbeit.